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Meine Nachbarschaft: Kalbacher Hauptstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 entstanden aus Vorlage: OF 1131/10 vom 06.10.2025 Betreff: Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25; OM 7123/25 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zum rot markierten Schutzstreifen (siehe OM 7123) den verschwundenen Flexipoller durch sicherlich robustere Klemmfixe zu ersetzen. Begründung: Nachdem der vom Magistrat angebrachte Flexipoller bereits seit Anfang Juni 2025 herausgerissen und mittlerweile spurlos verschwunden ist, bedarf es einer nachhaltigeren Lösung (z. B. analog zur Obermainanlage, siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7450 entstanden aus Vorlage: OF 597/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen In der Sitzung des Ortsbeirats 12 am 23. Mai 2025 haben Vertreter von Hessen Mobil und dem beauftragten Planungsbüro die Ausbaupläne für den Radweg von der L 3004 (Rosa-Luxemburg-Straße) entlang der L 3019 (Am Weißkirchener Berg) bis östlich der Brücke über die A 5 vorgestellt. Dabei wurde klar, dass der Grünzug mit Bäumen und dichten Büschen vom Bereich der Kreuzung L 3004/L 3019 in Richtung Kalbach abgeholzt werden soll (siehe Bild). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zeitnah mit Hessen Mobil Gespräche aufzunehmen, um diesen Grünzug auf einer Fläche von ca. 10 x 120 Metern zu erhalten. Hierzu muss die Planung geringfügig angepasst und die Nutzung eines schmalen Landstreifens südlich des Grünzugs ermöglicht werden. Abhängig von den gegenwärtigen Besitzverhältnissen kommen hierfür z. B. der Kauf der Fläche durch Stadt oder Land, die Vereinbarung einer dauerhaften Pacht mit dem Eigentümer oder der Entzug der Pachtrechte, sofern sich die Fläche in öffentlichem Besitz befindet, infrage. Begründung: In Zeiten fortschreitender Klimaerwärmung sollte gerade ein Radweg auf Frankfurter Gemarkung nicht zulasten eines kleinen grünen Biotops gebaut werden. Neben dem direkten klimatischen Nutzen unterstützt dieser Grünzug auch den Schutz der Felder gegen übermäßige Winderosion. Eine Ersatzpflanzung, auf die verwiesen wurde, ist kein gleichwertiger Ersatz, da diese an ganz anderer Stelle erfolgen würde und mindestens 15 Jahre bis zu einer vergleichbaren Bewuchsdichte bräuchte. Erhalt sollte - so weit möglich - vor Ersatz stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

17.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 entstanden aus Vorlage: OF 1067/10 vom 02.06.2025 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für die Anbringung des Flexipollers. Dieser beweist mit dermaßen umfangreichen Kontaktspuren zu Fahrzeugen mittlerweile, dass eine Maßnahme mehr als erforderlich war, aber offensichtlich immer noch nicht ausreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich auch den Schutzstreifen zwischen Fußgängerüberweg und Oberer Kalbacher Weg mit roter Farbe zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1831 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg

05.05.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1051/10 Betreff: Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg Im Zuge des Baus eines neuen Geh- und Radweges zwischen U-Bahnstation "Kalbach" bis zur Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten, wurde das ca. 20 m nach dem Bahnübergang (in Fahrtrichtung Kalbach) befindliche VZ 274-50 entfernt. In diesem, von Hessen Mobil zwischenzeitlich fertiggestellten Abschnitt wurde aber bislang das VZ 274-50 nicht wieder aufgestellt. Durch das Fehlen dieses VZs gilt bis zum Erreichen des nächsten, nicht entfernten VZ 274-50, für ca. 620 m weiterhin Tempo 30. Baumaßnahmen finden dort keine mehr statt, Straßenschäden sind ebenfalls nicht erkennbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu veranlassen, dass das nahe dem Bahnübergang entfernte VZ 274-50 wieder an dem vorherigen Standort aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107?

29.04.2025 · Aktualisiert: 30.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2025, OF 612/12 Betreff: Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107? Vorgang: OIB 267/23 OBR 12; ST 707/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand zur Anbringung der zugesagten Gedenktafel und wann mit einer Anbringung zu rechnen ist. Begründung: Mit der OM 3594 vom 05.05.2023 hat der Ortsbeirat 12 einstimmig beschlossen an n dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort könnten in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen. Mit der ST 1884 vom 18.09.2023 begrüßte der Magistrat dieses Ansinnen unter Hinweis auf Kosten in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB. Mit Ortsbeiratsbeschluss vom 08.12.2023 wurden Mittel in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB bewilligt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 707 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1193 2025 Die Vorlage OF 612/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus

25.04.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach

25.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 entstanden aus Vorlage: OF 603/12 vom 11.04.2025 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leer stehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 107b, die derzeit offenbar leer stehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad

25.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6885 entstanden aus Vorlage: OF 601/12 vom 11.04.2025 Betreff: Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Kalbacher Stadtpfad, Kreuzung Am Hasensprung, vor der Kita ein Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen, um vor allem zu schnell fahrende Radfahrer auf Kinder, die die Fahrbahn überqueren, aufmerksam zu machen. Begründung: Da es offensichtlich nicht ausreicht, dass an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ein Zebrastreifen und zwei Piktogramme "Achtung Kinder" auf den Fahrbahnen aufgebracht sind, wäre es sinnvoll, ein drittes Piktogramm an der Kreuzung bzw. vor der Kita aufzubringen und die bereits vorhandenen Piktogramme auszubessern. Es sind immer wieder Autofahrer und besonders Radfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit bis vor die Kita fahren oder aus beiden Richtungen an der Kita vorbeifahren. Leider sind es oft Eltern, die mit ihrem Pkw zu schnell in die Straße Kalbacher Stadtpfad bis vor die Kita fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1285

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019

28.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6772 entstanden aus Vorlage: OF 593/12 vom 15.03.2025 Betreff: Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019 Der Magistrat wird gebeten, sich zeitnah mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, um eine Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume, unzähligen Sträucher und Hecken durch Hessen Mobil im Bereich der Straße Am Martinszehnten/L 3019 durch den Bau eines Radweges zu veranlassen. Begründung: Im Bereich des o. g. Straßenabschnittes wurden im Zuge des Baus der Umgehungsstraße diverse Bäume und Sträucher, die vor Jahrzehnten angepflanzt wurden, durch Hessen Mobil gefällt. Foto: privat Im Zuge der Errichtung eines Radweges wurden nun massive Betonbauarbeiten mit vorheriger Abholzung diverser Grünbestände auf einer Länge von ca. 60 Metern und einer Breite von ca. zehn Metern durchgeführt. Diese Grünfläche (evtl. neben dem neuen Radweg) ist durch Hessen Mobil wiederherzustellen oder eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1291

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße

21.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586 entstanden aus Vorlage: OF 584/12 vom 10.02.2025 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach

21.02.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Wolfshohl in Spielstraße umwidmen

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423 entstanden aus Vorlage: OF 577/12 vom 12.01.2025 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Vorgang: OM 2657/22 OBR 12; ST 175/23 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 175 nochmals gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KiZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KiZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KiZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende Beinaheunfälle belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um die Durchführung des erbetenen Ortstermins, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2657 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche

14.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6309 entstanden aus Vorlage: OF 950/10 vom 16.12.2024 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahn-Trasse ein Unterstand (analog des Unterstands am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas abseits liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden, mit der Folge von nicht gewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und nicht gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt, auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu einer allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 485 Antrag vom 05.05.2025, OF 1052/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6963 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

12.01.2025 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 579/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Stellungnahme ST 1645 vom 09. September 2024, Planungsmittel bereitzustellen, um die Machbarkeit der Mehrzweckhalle am Standort Kalbacher Stadtpfad zu prüfen. Ferner wird in der Stellungnahme Bezug genommen auf die Alte Turnhalle als Veranstaltungsort für den Stadtteil. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: a. Ist die bestehende Alte Turnhalle, wie in der ST 1645 und im Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 beschrieben, als alternativ nutzbarer Raum für kulturelle Veranstaltungen und Versammlungen verschiedener Stadtteilakteure geeignet? b. Besteht ein barrierefreier Zugang für Stadtteilakteure (z. B. Vereine, Initiativen) zur Alten Turnhalle, im Sinne der Buchung bzw. Nutzungsrechte? Liegt die Entscheidung über die Vermietung allein beim aktuellen Mieter/vereinseitigen Betreiber, bzw. welche Kapazitäten stehen beispielsweise wochentags zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr auch für andere Stadtteilakteure realistisch zur Buchung zur Verfügung? c. Welche finanziellen Mittel und Maßnahmen sind notwendig, um den uneingeschränkten Weiterbetrieb der Alten Turnhalle für die kommenden 5-10 Jahre sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich technischer, infrastruktureller oder sicherheitstechnischer Anforderungen? d. Beabsichtigt die Stadt potenziell den Eigenbetrieb und die Verwaltung der Alten Turnhalle, wenn sie weitere Finanzmittel investiert? Steht eine breite und barrierefreie Nutzung durch Stadtteilakteure nicht gegen die (berechtigten) Interessen des Riedberger SV als aktuellen Betreiber und Nutzer? e. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer weiteren Sanierung und Ertüchtigung der Alten Turnhalle vorgenommen, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Gibt es planungsrechtliche Fragestellungen oder Hindernisse, die bei einer weiteren Sanierung und Nutzung der Alten Turnhalle zu berücksichtigen sind? Begründung: Der Bedarf für eine Mehrzweckhalle im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist unzweifelhaft hoch. Weder am Riedberg noch in Kalbach steht unseres Erachtens eine zentrale Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen, Vereinsaktivitäten oder Ausstellungen zur Verfügung. Die bestehenden Alternativen, wie die Schulaulen, sind anders als zugesagt offensichtlich weder räumlich noch funktional für diese Zwecke ausgelegt. Die Alte Turnhalle wird derzeit als Übergangslösung genutzt, erfüllt jedoch die Anforderungen des Stadtteils nur begrenzt. Ihre Kapazitäten und ihr technischer Zustand reichen nicht aus, um Veranstaltungen wie beispielsweise die jährliche Kinderbuchmesse oder Theater- und Tanzvorführungen langfristig angemessen durchzuführen. Räumlichkeiten sind ein zentrales Thema, um Stadtteilakuteren und Bürgern die angemessene soziale Teilhabe und gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Zudem könnte eine Nutzung durch breitere Stadtteilgruppen Konflikte mit den Interessen des aktuellen Betreibers aufwerfen. Eine wirtschaftliche und planungsrechtliche Prüfung der Alten Turnhalle ist notwendig, um die Eignung als längerfristige Lösung sicher zu beurteilen. Die Beantwortung der Fragen ist entscheidend, um sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Infrastruktur des Stadtteils zu entwickeln. Dies betrifft einerseits die Realisierung der Mehrzweckhalle und andererseits die optimale Nutzung und Erhaltung bestehender Einrichtungen wie der Alten Turnhalle. Ziel ist es, den kulturellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und eine nachhaltige Perspektive für Kalbach-Riedberg zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 579/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 entstanden aus Vorlage: OF 930/10 vom 18.11.2024 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende in Fahrtrichtung entgegen der Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in den Oberen Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberen Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z. B. von einem konkreten Vorfall berichtet, bei dem es zu einem Zusammenstoß von einem an der genannten Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 02.06.2025, OF 1067/10 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6216 entstanden aus Vorlage: OF 929/10 vom 18.11.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 306 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg

25.11.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 29 beschleunigen

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen

08.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 549/12 vom 28.10.2024 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit Längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 24.10.2024 Betreff: Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Vorgang: B 191/23 Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden. Begründung: Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage gebaut. Um der Maßgabe der Stadt (B 191) zu folgen, an dieser Stelle eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an: der Bau eines Mehrgenerationenwohnhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man von den 50er-Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein No Go, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik: Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg, in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung und in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohlfühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 Aktenzeichen: 63-00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 560/12 Betreff: Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes zu schreiben: Der Magistrat wird gebeten durch seine zuständigen Ämter die Kätcheslachmulde beginnend vom Überlaufbauwerk Kätheslachweiher bis zum Kalbacher Stadtpfad landschaftspflegerisch freizuschneiden. Begründung: Bei Starkregenereignissen muss die Mulde ihre entwässerungstechnischen Aufgaben erfüllen, daher ist ein Rückschnitt nötig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 560/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Protestcamp in der Talstraße

20.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 551/12 Betreff: Protestcamp in der Talstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie lange das Protestcamp in der Talstraße, gegenüber der Firma Carbone, noch geduldet wird und welchen Sinn verfolgt diese Aktion. Begründung: Vor einigen Jahren wurde dieses Protestcamp von der Stadtverwaltung vom Ostbahnhof nach Kalbach verlegt. Das Camp steht auf einem Grundstück der Stadt Frankfurt und wirkt sehr verwahrlost. Wer wohnt da, wie sind die sanitären Gegebenheiten und wird das Camp vom Ordnungs- bzw. vom Gesundheitsamt kontrolliert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllsituation in der Straße Unterer Kalbacher Weg vor Hausnummer 59

10.09.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5905 entstanden aus Vorlage: OF 875/10 vom 20.08.2024 Betreff: Müllsituation in der Straße Unterer Kalbacher Weg vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der im Betreff genannten Stelle ein großer Mülleimer installiert werden kann. Begründung: Aktuell gibt es in der Straße Unterer Kalbacher Weg eine unrechtmäßig abgestellte Mülltonne, die wohl von allen U-Bahn- und Bus-Fahrenden genutzt, aber von der FES nicht geleert wird. Um die dort anfallenden Müllmengen ordnungsgemäß zu entsorgen, sollte die FES dort eine angemessen große Mülltonne aufstellen und regelmäßig leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1910

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz des Alten Rathauses vor Wasser

05.07.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5757 entstanden aus Vorlage: OF 528/12 vom 24.06.2024 Betreff: Schutz des Alten Rathauses vor Wasser Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des historischen Rathauses Kalbach, welches vor einigen Jahren aufwendig saniert wurde, vor Eindringen von Regenwasser zu ergreifen. Begründung: Nach dem Starkregen vom 05.05.2024 stand im Keller des Alten Rathauses (Kalbacher Hauptstraße 36) ca. 15 Zentimeter hoch Wasser, welches auch die Wände hochstieg (siehe Fotos 1 bis 3 nach Abpumpen des Wassers durch die Freiwillige Feuerwehr Kalbach). Foto 1 Foto 2 Foto 3 Nach dem "normalen" Niederschlag am 22.05.2024 war der Boden des Kellerraumes wiederum durchnässt, die Wände weiterhin nass (siehe Foto 4): Foto 4 Eine Besichtigung vor Ort ergab, dass das offene Belüftungsfenster des großen Kellerraums an der Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe des Straßenniveaus liegt (siehe Foto 5), während das größere seitliche Belüftungsfenster nach Erstellung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus unterhalb des Zuwegs liegt (siehe Foto 6), sodass jegliches Regenwasser ungehindert in den Keller fließt. Foto 5 Foto 6 (Alle Bilder: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1912 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen

05.07.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 526/12 vom 24.06.2024 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere zwei mögliche Teilmaßnahmen berücksichtigt werden: 1. Die Durchfahrten von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße sind zu verhindern, z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: privat 2. Die Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich des Kätcheslachweihers ist von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte Wege zu ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement bringt, ist wünschenswert. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf. wie sich dieser direkt unterbinden ließe. Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden mit Landwirten zusammen. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe Straßenbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, Rad fahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich reduzieren und auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen Verkehr entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 977 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 entstanden aus Vorlage: OF 513/12 vom 05.04.2024 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 518/12 vom 24.03.2024 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen, eine Mehrzweckhalle zu planen, und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteils neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, sodass eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle, die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder, hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe, im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1645 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5451 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 05.04.2024 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen zwischen In der Wink und An der Landwehr und 2. im Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 Parken auf dem Gehweg nach dem VZ 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in den Bereichen der Straßen Am Hopfenbrunnen und Kalbacher Hauptstraße ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1831 Sonstiger Antrag vom 25.11.2024, OS 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren

04.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 485/12 Betreff: Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren Der Ortsbeirat möge beschließen, die Anwohner der Straße "Im Kirschenwäldchen" über die Probleme und Risiken zu informieren, die sich ergeben, wenn diese weiterhin verkehrsregelwidrig auf der Straße parken. Die Verteilung kann durch bereits benannte Freiwillige aus dem Ortsbeirat erfolgen. Der Wortlaut des Briefes wäre wie folgt: An die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen, seitens der Ortsbeirates Kalbach-Riedberg möchten wir Sie darüber informieren, dass die Parksituation in ihrer Straße mit großer Sorge betrachtet wird. Die Müllabfuhr hat große Schwierigkeiten, durch ihre Straße zu fahren und auch die Feuerwehr ist sehr besorgt, im Einsatzfall nicht zügig zu Ihnen kommen zu können. Davon haben wir uns bei einer Befahrung mit einem Löschfahrzeug im vergangenen Sommer selbst überzeugen können. Bei einem Ortstermin am 30.1.2024, an dem neben Mitgliedern des Ortsbeirats der Schutzmann vor Ort, Mitglieder der Frankfurter Feuerwehr, der FES, des Straßenverkehrsamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung teilnahmen, wurde nach Lösungen gesucht, zum einen den Wunsch der Anwohner nach Parkplätzen, zum anderen dem berechtigten Interesse der Anwohner gerecht zu werden, im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten. Leider stellte sich dabei heraus, dass die Straße Im Kirschenwäldchen insgesamt sehr schmal und an einigen Stellen nicht mehr als 4 m breit ist, was keinen Spielraum lässt. Die rechtliche Lage sieht dabei so aus: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich in §12, Absatz 1 Nr. 1 die Festlegung: "Das Halten [und somit auch Parken] ist unzulässig [...] an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, [...]". Dabei bedeutet "eng", dass noch mindestens 3,05 m Straße frei bleiben müssen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug direkt auf der Straße parken, ist an den meisten Stellen der restliche Platz geringer. Somit kann an den meisten Stellen ihrer Straße nicht gehalten oder geparkt werden, ohne gegen die StVO zu verstoßen - Sie riskieren also auch noch ein Bußgeld, welches je nach konkretem Fall zwischen 35,- und 55,- € liegen würde. Bitte beachten Sie auch, dass das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt ist sowie (der Vollständigkeit halber erwähnt) das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Daher unsere Bitte an Sie: Nutzen Sie, wo immer möglich, Stellplätze und Garagen auf den Grundstücken. Wenn Sie auf der Straße parken, stellen Sie bitte sicher, dass dort noch mindestens 3,05 m Platz frei bleiben. Ihre Nachbarn, die Feuerwehr und die Mitarbeiter der FES werden es Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner, Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: An den meisten Stellen der Straße ist der Querschnitt so eng, dass die Durchfahrt von Müllwagen oder Einsatzfahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Ortstermin wurde seitens der beteiligten Ämter angeregt, durch eine Sensibilisierung durch den Ortsbeirat dieses Problem zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Mit diesem Versuch soll auch vermieden werden, direkt durch erhöhten Kontrolldruck großen Unmut unter den Anwohnerinnen und Anwohnern auszulösen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 485/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach

23.02.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße

20.01.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 484/12 Betreff: Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die zurzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche in dem Bereich "Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße" für eine Seniorenwohnanlage geeignet ist. Foto: Google Maps Begründung: Der Ortsbezirk Kalbach verfügt im Seniorenwohnbereich über keinerlei Angebote. Im Hinblick auf hiesige gemischte Bevölkerungsstruktur und einem steigenden Bedarf an barrierefreien und seniorengerechten Wohnungen ist auch ein entsprechendes Angebot in Kalbach vonnöten. Dieses neue Angebot würde es damit Kalbacherinnen und Kalbachern ermöglichen in ursprünglicher Wohnortnähe leben zu können. Darüber hinaus ist in diesem Bereich eine gute Anbindung an den ÖPNV vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17

19.01.2024 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 471/12 vom 03.01.2024 Betreff: Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17 Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18; V 77/21 OBR 12; ST 1771/21 Der Magistrat wird gebeten, das leer stehende verwahrloste Haus im Kalbacher Stadtpfad 17 mit geeigneten, nachhaltigen Maßnahmen zu sichern. Begründung: In den Jahren 2011 und 2018 hatte der Ortsbeirat 12 bereits Anregungen gestellt, in denen der Magistrat gebeten wurde, dieses Haus zu sichern bzw. sichern zu lassen. Leider wurde in den Stellungnahmen ST 1088 und ST 2056 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Das sehen die Bürger Kalbachs, die direkten Nachbarn und die Eltern der Kinder, die die gegenüberliegende Kita besuchen, allerdings anders. Dieses Haus ist ein Sicherheitsrisiko. Das dem Zerfall preisgegebene Haus ist für jedermann zugänglich und ungebetene Besucher machen Feuer und randalieren. In Abständen wird dort auch übernachtet. Hinzu kommt, dass einige Dachziegel nicht mehr fest sind und bereits abrutschen. Da das Haus unbefugt benutzt wird, bleibt es nicht aus, dass sich Ungeziefer, wie z. B. Ratten, dort aufhalten. Es besteht durchaus Gefahr für die Bürger und die Kinder der Kita. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß Stellungnahme ST 1771 waren nur von kurzer Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 710 Aktenzeichen: 63-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen

19.01.2024 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2

Ideen

Idee
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Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

Idee
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Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

Idee
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Verkehrsregelung Zufahrt zur FES Nord und Flohmarkt im Frischezentrum

22.10.2024

Die Zufahrt zur FES Nord in der Max-Holder-Strasse sowie beim Verlassen des Frischezentrums kommend aus der Josef-Eicher-Strasse mit Hinweisschildern versehen um die anliegenden Firmen und deren Besucher/ Lieferanten zu entlasten. "Einfahrten und Kreuzungsbereichen bei Rückstau freihalten!" Einfahrten und Kreuzungsbereiche werden von den wartenden Besuchern der FES zugestellt, in beide Richtungen. Am Nachmittag (v.a. Samstags) kollidiert dieses Verkehrsaufkommen mit den Besuchern des Flohmarktes, die diesen verlassen. Der Verkehr in der Max-Holder-Straße, die Seitenstraßen und die Am Martinszehnten kommen völlig zum erliegen, da auch der Kreisverkehr blockiert wird. Feuerwehr oder Krankenwagen haben hier keine Möglichkeit durch zu kommen. Die Zufahrt zur FES könnte auch auf eine Richtung beschränkt werden, dann käme es auch zu weniger Auseinandersetzungen der Besucher. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man diese Bereiche freihalten soll, dies scheint aber heute einfach ignoriert zu werden.

Idee
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Zebrastreifen anstatt sinnlose Lichtsignalanlage

08.06.2024

Im Hainer Weg Höhe Henninger Turm sollte die Lichtsignalanlage gegen einen Zebrastreifen mit Geschwindigkeitspollern ausgetauscht werden. Vorteile: 1. Kein Strom notwendig (Farbe ist billiger) 2. dauerhafte Verkehrsberuhigung durch Poller

Idee
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Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

Idee
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Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet